BEG mit sofortiger Wirkung vorläufig gestoppt
Die KfW hat am 24.01.2022 entschieden, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp zu belegen.
Als Grund hierfür nennt sie die enorme Antragsflut in den letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen nochmals zugenommen hat und zur Ausschöpfung der Mittel führte.
Alle Infos finden Sie auf der Website der KfW:
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Quelle: Hüttig & Rompf AG